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jetzt GEZ Gebühren zurückfordern

schon zürückGEZahlt? by archimag (Foto: http://www.flickr.com/photos/spence_sir/)
schon zürückGEZahlt? by archimag (Foto: https://www.flickr.com/photos/spence_sir/
schon zürückGEZahlt? by archimag (Foto: https://www.flickr.com/photos/spence_sir/

Irgendwie haben wir die Ungerechtigkeit bei den GEZ Gebühren für Selbstständige und Freiberufler immer vermutet. Jetzt ist die Unsicherheit endlich behoben und das Urteil des Bundescverwaltungsgericht in Leipzig ist rechtskräftig. Dieses Urteil besagt, dass Freiberufler und Selbstständige für ihren beruflich genutzten PC keine extra GEZ-Gebühren zahlen müssen. (BVerwG AZ 6 C 1.10, 45.10 und 20.10)

Doch was heißt das jetzt genau und wie komme ich an mein Geld.

als erstes abmelden

Wer also für einen PC, Handy mit Internet oder ein Radio zahlt, das auf die Selbstständigkeit angemeldet ist und welches im räumlichen Zusammenhang mit schon privat angemeldeten Empfangsgeräten steht (kurz in einer Wohnung, egal ob im Arbeitszimmer oder sonst wo im umschlossenen Raum), der sollte diese Geräte so schnell wie möglich abmelden.

Infos der GEZ zur Abmeldung: http://www.gez.de/index.html
Formular (PDF): http://www.gez.de/index.html

Ich habe das im Internet gelesen (siehe Quelle weiter unten) und konnte es aber nicht richtig glauben. Was hilft ist immer der direkte Draht, daher habe ich bei der Servicehotline der GEZ angerufen. Mit dem Bezug auf das Urteil teilte mir die freundliche Damen mit, dass ich doch bitte mit Angabe des Grundes (hier das Urteil) eine Abmeldung senden sollte. Eine Rückwirkende Abmeldung sei jedoch nicht vorgesehen.

jetzt wird zurückGEZahlt

Auf meine Nachfragen, dass die Gebühren ja dann unrechtmäßig eingezogen wurden und ich mich schon früh bei der GEZ deswegen gemeldet habe(1), sagte die Dame mir, dass ich mein Anliegen doch bitte schriftlich mit einreichen solle.

Was ich auch gerade per Fax getan habe.

Als Service für alle mal ein kleiner Mustertest von mir:

Betreff: Abmeldung Teilnehmernummer xxx und Rückforderung der gezahlten Gebühren

Sehr geehrter Herr Wolf, (2)

anbei übersende ich meine Abmeldung für die im Rahmen meiner Selbstständigkeit angemeldeten Empfangsgeräte, die im räumlichen Zusammenhang mit meinem privaten Wohnumfeld stehen.

Diese Abmeldung übersende ich Ihnen aufgrund des jetzt bekannt gewordenen und rechtskräftigen Urteils des BVerwG. Aus diesem geht hervor, dass die Berechnung von Rundfunkgebühren für geschäftlich genutzte Geräte im Privathaushalt gemäß dem Urteil des Bayerische Verfassungsgerichtshof vom 27. April 2011 (Az.: 7 BV 10.443) – bestätigt durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. August 2011 – nicht rechtmäßig ist (Az.: BVerwG 6 C 15.10, BVerwG 6 C 45.10 und BVerwG 6 C 20.11). Ich bitte Sie mir daher die zu unrecht bezahlten Gebühren zurück zu erstatten.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Tabelle

Fazit

Ich bin gespannt was passiert und werde hier gerne berichten. Letztendlich spart man schon mal bis Anfang 2013 einiges an Gebühren. Auch die Rücküberweisung von Gebühren soll schon geklappt haben.
2013 kommt dann ja eh die Haushaltspauschale und die Würfel fallen wieder neu, aber um dieses Urteil wir die GEZ nicht herum kommen.

Wie sieht es bei Euch aus? Wie sind Eure Erfahrungsberichte?

Quellen

  1. Das gab bei mir den Anstoß: E-Recht24 – GEZ mal anders
  2. Kostenlose Urteile hierzu.
  3. BohnCore: Bekommt wohl Gebühren zurück. Danke für den Mustertext.
  4. das Rechtsblog schreibt auch über die GEZ.
  5. Und auch über die GEZ Änderungen 2013.

Hundert Euro gespart? Vielleicht 5 davon an archimag spenden?





(1) In der Tat habe ich bei meiner ursprünglichen Anmeldung wenn auch leider nur telefonisch protestiert, dass ich die Gebühren für falsch Halte, da mein PC kein Empfangsgerät sei. Lange ist es her…

(2) Geschäftsführer der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio (DR)

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Autor

Ich bin Architekt und seit 2009 veröffentliche ich archimag.de. Wenn Ihr Wünsche oder Anregungen habt, dann her damit. Ich freue mich über Eurer Feedback.

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