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Es geht! Jetzt GEZ Gebühren zurückfordern.

schon zürückGEZahlt? by archimag (Foto: http://www.flickr.com/photos/spence_sir/)
schon zürückGEZahlt? by archimag (Foto: spence_sir)
schon zürückGEZahlt? by archimag (Foto: spence_sir)

Dieser Artikel bezieht sich auf meinen Artikel vom 22. März 2012 in dem habe ich aufgezeigt, dass laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG AZ 6 C 1.10, 45.10 und 20.10) Freiberufler und Selbstständige für ihren beruflich genutzten PC keine extra GEZ-Gebühren zahlen müssen und gezeigt welchen Weg man gehen sollte. Ich selber habe das gemacht und jetzt (endlich) Anwort von der GEZ bekommen.

Es geht wirklich – gerecht ist es.

Wer also für einen PC, Handy mit Internet oder ein Radio zahlt, das auf die Selbstständigkeit angemeldet ist und welches im räumlichen Zusammenhang mit schon privat angemeldeten Empfangsgeräten steht (kurz in einer Wohnung, egal ob im Arbeitszimmer oder sonst wo im umschlossenen Raum), der baucht nicht zweimal Gebühren zahlen. Recht so. Ich habe mich als erstes abgemeldet.

Infos der GEZ zur Abmeldung: http://www.gez.de/index.html
Formular (PDF): http://www.gez.de/index.html

Ich habe dennoch mit der GEZ telefoniert (insgesamt recht oft) und dann noch eine schriftliche Aufforderung an den Geschäftsführer formuliert.

Als Service für alle mal ein kleiner Mustertest von mir:

Betreff: Abmeldung Teilnehmernummer xxx und Rückforderung der gezahlten Gebühren

Sehr geehrter Herr Wolf, (1 – siehe unten)

anbei übersende ich meine Abmeldung für die im Rahmen meiner Selbstständigkeit angemeldeten Empfangsgeräte, die im räumlichen Zusammenhang mit meinem privaten Wohnumfeld stehen.

Diese Abmeldung übersende ich Ihnen aufgrund des jetzt bekannt gewordenen und rechtskräftigen Urteils des BVerwG. Aus diesem geht hervor, dass die Berechnung von Rundfunkgebühren für geschäftlich genutzte Geräte im Privathaushalt gemäß dem Urteil des Bayerische Verfassungsgerichtshof vom 27. April 2011 (Az.: 7 BV 10.443) – bestätigt durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. August 2011 – nicht rechtmäßig ist (Az.: BVerwG 6 C 15.10, BVerwG 6 C 45.10 und BVerwG 6 C 20.11). Ich bitte Sie mir daher die zu unrecht bezahlten Gebühren zurück zu erstatten.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Tabelle

Und dann…

…passierte erstmal nicht. Gute 3 Monate habe ich nichts gehört von der GEZ. Auch wegen der Abmeldung nicht. Nach 2 Monaten konnte ich aber sehen, dass keine neue Abbuchung vorgenommen wurde. Meine Kündigung war also angekommen. Ein weitere Anruf bei der GEZ sagte nur aus, dass der Vorgang bearbeitet wird. Nach 3 Monaten habe ich dann mal mit einer Untätigkeitsklage gedroht (per telefon und Fax) und siehe da, die GEZ rief mich zurück und bestätigte, dass ich abgemeldet bin und eine Restauszahlung bekommen würde.

Weitere 2 Wochen später hatte ich die Gebühren seit meiner Anmeldung (!) auf dem Konto.

Wer jetzt nicht handelt ist wirklich selber schuld. Wie sieht es bei Euch aus? Wie sind Eure Erfahrungsberichte?

Quellen

  1. mein Ursprungsartikel https://archimag.de/magazin/2012/jetzt-gez-gebuhren-zuruckfordern/
  2. Das gab bei mir den Anstoß: E-Recht24 – GEZ mal anders
  3. Kostenlose Urteile hierzu.
  4. BohnCore: Bekommt wohl Gebühren zurück. Danke für den Mustertext.
  5. das Rechtsblog schreibt auch über die GEZ.
  6. Und auch über die GEZ Änderungen 2013.

Hundert Euro gespart? Vielleicht 5 davon an archimag spenden?




(1) Geschäftsführer der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio (DR)

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Autor

Ich bin Architekt und seit 2009 veröffentliche ich archimag.de. Wenn Ihr Wünsche oder Anregungen habt, dann her damit. Ich freue mich über Eurer Feedback.

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