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Reform der HOAI 2009 startet

HOAI
In der Mitgliederversammlung des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern derIngenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. am 4. Mai 2010 hat der Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert die positive Entwicklung der Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BMWi) begrüßt. Der AHO wird eng in die noch vor dem Sommer 2010 startende fachliche Aktualisierung der HOAI-Leistungsbilder eingebunden, die bereits im 2. Quartal 2011 abgeschlossen sein soll. Den Auftakt bildet die Sitzung der Koordinierungsgruppe HOAI am 11. Mai 2010 im BMVBS mit Vertretern der zuständigen Bundesministerien, Ländervertretern, Vertretern der kommunalen Spitzenverbände
und des Berufsstandes der Ingenieure und Architekten. Darauf aufbauend wird das BMWi ein Gutachten zur Honorarhöhe und -struktur beauftragen. Die HOAI-Novellierung soll noch in dieser Legislaturperiode unter Dach und Fach sein.

Der AHO-Vorsitzende forderte nachdrücklich eine frühzeitige Festlegung der zuständigen Bundesministerien BMWi und BMVBS, dass die Leistungen für Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen (ehemals Teile VI, X bis XIII HOAI 1996) schnellstmöglich wieder in den verbindlichen Teil der HOAI zurückgeführt werden. Diese Leistungen
sind unverzichtbarer Teil eines interdisziplinären Gesamtplanungsprozesses.

Zwar gebe es mit der Bildung einer speziellen Arbeitsgruppe zu diesem Bereich positive Signale aus dem BMVBS. „Ein klarer Kurs der Bundesregierung ist in dieser zentralen Frage aber noch nicht erkennbar“ beschrieb Ebert die Situation und kündigte die kurzfristige Beauftragung eines wissenschaftlichen Gutachtens durch den AHO an.

Dieses soll den Prüfungsauftrag des Bundesrates vom 12. Juni 2009 unterstützen und fundiert belegen, dass es sich bei den aus der HOAI entfallenen Bereichen zu einem erheblichen Teil um Planungsleistungen handelt, die der Sicherung der Bauqualität und dem Verbraucherschutz dienen.

Erfreuliches Resultat der diesjährigen AHO-Mitgliederversammlung ist der Beitritt der Architektenkammer Sachsen in den AHO. Damit wird die Kompetenz des AHO auf bundespolitischer Ebene zur Wahrung der Honorar- und Wettbewerbsinteressen der Ingenieure und Architekten weiter gestärkt. Im Jahr 2002 hatte sich der AHO, der zunächst nur als Ingenieurverband gegründet wurde, auch für Architektenvereinigungen geöffnet. Mittlerweile sind im AHO 42 Ingenieur- und Architektenorganisationen zusammengeschlossen.

Quelle: AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.

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Ich bin Architekt und seit 2009 veröffentliche ich archimag.de. Wenn Ihr Wünsche oder Anregungen habt, dann her damit. Ich freue mich über Eurer Feedback.

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