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Architekt nach 6 Semestern

Baupläne
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Kann man nach 3 Jahren Studium schon die Berufsbezeichnung Architekt bekommen? Nein, sagte die Architektenkammer Baden-Württemberg, die als Gründe anführte das ein Bachelorabschluss nicht als Abschluss im Sinne des Architektengesetzes des Landes Baden-Württemberg ausreicht. Hierfür wäre ein mindestens vierjähriges Vollzeitstudium nötig und hat damit nicht recht. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart. (Az.: 4 K 3280/08)

Das Gericht ist der Auffassung, man besitze die Berufsbefähigung nach dem Architektengesetz. Ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor-Studium reiche hierfür nach den landesrechtlichen Bestimmungen aus. Auch der Bachelorabschluss sei im Sinne des Landeshochschulgesetzes der Regelabschluss eines Hochschulstudiums.

Das Gericht führte weiter aus, ein vierjähriges Vollzeitstudium zu verlangen, sei auch nicht mit dem Vertrauensschutz von Absolventen der neuen Studiengänge vereinbar. Wer sich im Vertrauen auf die geltenden Regelungen einer berufsqualifizierenden Bachelorausbildung unterziehe, dürfe nach deren Abschluss vor der Aufnahme des angestrebten Berufs allenfalls dann vor zusätzliche Hürden gestellt werden, wenn sich diese zu Beginn der Ausbildung klar abzeichneten. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.

Wie es letztendlich ausgeht und was das für die anderen Architektenkammern bedeutet, ist aber noch nicht letztendlich geklärt. Das Gericht hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

(ddp – via. derNewsticker.de.)

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Ich bin Architekt und seit 2009 veröffentliche ich archimag.de. Wenn Ihr Wünsche oder Anregungen habt, dann her damit. Ich freue mich über Eurer Feedback.

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