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Perlen der Alltagsarchitektur

Es geht! Jetzt GEZ Gebühren zurückfordern.

schon zürückGEZahlt? by archimag (Foto: spence_sir)

schon zürück­GE­Zahlt? by archi­mag (Foto: spence_sir)

Die­ser Arti­kel bezieht sich auf mei­nen Arti­kel vom 22. März 2012 in dem habe ich auf­ge­zeigt, dass laut dem Urteil des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig (BVerwG AZ 6 C 1.10, 45.10 und 20.10) Frei­be­ruf­ler und Selbst­stän­dige für ihren beruf­lich genutz­ten PC keine extra –Gebüh­ren zah­len müs­sen und gezeigt wel­chen Weg man gehen sollte. Ich sel­ber habe das gemacht und jetzt (end­lich) Anwort von der bekommen.

Es geht wirk­lich — gerecht ist es.

Wer also für einen PC, Handy mit Inter­net oder ein Radio zahlt, das auf die Selbst­stän­dig­keit ange­mel­det ist und wel­ches im räum­li­chen Zusam­men­hang mit schon pri­vat ange­mel­de­ten Emp­fangs­ge­rä­ten steht (kurz in einer Woh­nung, egal ob im Arbeits­zim­mer oder sonst wo im umschlos­se­nen Raum), der baucht nicht zwei­mal Gebüh­ren zah­len. Recht so. Ich habe mich als ers­tes abgemeldet.

Infos der GEZ zur Abmel­dung: www.gez.de/online_service/abmelden/
For­mu­lar (PDF): www.gez.de/e160/e161/e1228/abmeldung_nichtprivat.p…

Ich habe den­noch mit der GEZ tele­fo­niert (ins­ge­samt recht oft) und dann noch eine schrift­li­che Auf­for­de­rung an den Geschäfts­füh­rer formuliert.

Als Ser­vice für alle mal ein klei­ner Mus­ter­test von mir:

Betreff: Abmel­dung Teil­neh­mer­num­mer xxx und Rück­for­de­rung der gezahl­ten Gebühren

Sehr geehr­ter Herr Wolf, (1 — siehe unten)

anbei über­sende ich meine Abmel­dung für die im Rah­men mei­ner Selbst­stän­dig­keit ange­mel­de­ten Emp­fangs­ge­räte, die im räum­li­chen Zusam­men­hang mit mei­nem pri­va­ten Wohn­um­feld stehen.

Diese Abmel­dung über­sende ich Ihnen auf­grund des jetzt bekannt gewor­de­nen und rechts­kräf­ti­gen Urteils des BVerwG. Aus die­sem geht her­vor, dass die Berech­nung von Rund­funk­ge­büh­ren für geschäft­lich genutzte Geräte im Pri­vat­haus­halt gemäß dem Urteil des Baye­ri­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hof vom 27. April 2011 (Az.: 7 BV 10.443) – bestä­tigt durch ein Urteil des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts vom 17. August 2011 — nicht recht­mä­ßig ist (Az.: BVerwG 6 C 15.10, BVerwG 6 C 45.10 und BVerwG 6 C 20.11). Ich bitte Sie mir daher die zu unrecht bezahl­ten Gebüh­ren zurück zu erstatten.

Diese set­zen sich wie folgt zusammen:

Tabelle

Und dann…

…pas­sierte erst­mal nicht. Gute 3 Monate habe ich nichts gehört von der GEZ. Auch wegen der Abmel­dung nicht. Nach 2 Mona­ten konnte ich aber sehen, dass keine neue Abbu­chung vor­ge­nom­men wurde. Meine Kün­di­gung war also ange­kom­men. Ein wei­tere Anruf bei der GEZ sagte nur aus, dass der Vor­gang bear­bei­tet wird. Nach 3 Mona­ten habe ich dann mal mit einer Untä­tig­keits­klage gedroht (per tele­fon und Fax) und siehe da, die GEZ rief mich zurück und bestä­tigte, dass ich abge­mel­det bin und eine Restaus­zah­lung bekom­men würde.

Wei­tere 2 Wochen spä­ter hatte ich die Gebüh­ren seit mei­ner Anmel­dung (!) auf dem Konto.

Wer jetzt nicht han­delt ist wirk­lich sel­ber schuld. Wie sieht es bei Euch aus? Wie sind Eure Erfahrungsberichte?

Quel­len

  1. mein Ursprungs­ar­ti­kel archimag.de/magazin/2012/jetzt-gez-gebuhren-zuruck…
  2. Das gab bei mir den Anstoß: E-Recht24 — GEZ mal anders
  3. Kos­ten­lose Urteile hierzu.
  4. Bohn­Core: Bekommt wohl Gebüh­ren zurück. Danke für den Mustertext.
  5. das Rechts­blog schreibt auch über die GEZ.
  6. Und auch über die GEZ Ände­run­gen 2013.

Hun­dert Euro gespart? Viel­leicht 5 davon an archi­mag spenden?




(1) Geschäfts­füh­rer der Gebüh­ren­ein­zugs­zen­trale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Lan­des­rund­funk­an­stal­ten (ARD), des Zwei­ten Deut­schen Fern­se­hen (ZDF) und des Deutsch­land­ra­dio (DR)

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Ich bin Architekt und seit 2009 veröffentliche ich archimag.de. Wenn Ihr Wünsche oder Anregungen habt, dann her damit. Ich freue mich über Eurer Feedback.
Sebastian Lauff

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